Beim Heckenschnitt geht es nicht nur um die Optik, sondern auch um gesetzliche Vorgaben. Das Bundesnaturschutzgesetz schützt Hecken und Gehölze während der Brut- und Setzzeit.
Die gesetzliche Regel
Vom 1. März bis zum 30. September dürfen Hecken, Gebüsche und andere Gehölze nicht auf den Stock gesetzt oder stark zurückgeschnitten werden. Erlaubt bleiben in dieser Zeit schonende Form- und Pflegeschnitte, solange dabei keine nistenden Vögel gestört werden.
Was heißt das praktisch?
- Radikalschnitt und Rückbau: Oktober bis Februar
- Formschnitt zur Pflege: auch im Sommer möglich
- vor jedem Schnitt prüfen, ob Vögel brüten
- bei Bäumen gelten je nach Kommune zusätzliche Satzungen
Der Klassiker: Johannitag
Für den Formschnitt vieler Heckenpflanzen hat sich die Zeit um den 24. Juni bewährt – nach dem ersten Austrieb. Ein zweiter, leichter Schnitt im Spätsommer hält die Hecke dann bis zum Winter in Form.
Wir übernehmen den Heckenschnitt im zulässigen Rahmen und nehmen den Grünschnitt direkt mit. Fragen Sie uns gern nach einem Termin.


