Sobald der erste Schnee fällt, wird aus einer theoretischen Pflicht ein sehr praktisches Thema: Wer nicht räumt und streut, haftet im Zweifel für Stürze auf dem Gehweg vor dem eigenen Grundstück.
Wer ist zuständig?
Grundsätzlich liegt die Verkehrssicherungspflicht bei der Gemeinde, die sie per Satzung regelmäßig auf die Anliegerinnen und Anlieger überträgt. Was genau gilt, steht in der Satzung Ihrer Kommune – dort finden sich auch die Zeiten, in denen geräumt sein muss.
Typische Regelungen
- werktags meist ab 7 Uhr, sonntags etwas später
- bis in die Abendstunden, häufig 20 Uhr
- bei anhaltendem Schneefall mehrfach täglich
- geräumte Streifen müssen gefahrlos begehbar sein
Vermieter bleiben in der Verantwortung
Die Pflicht lässt sich im Mietvertrag auf Mieter übertragen – die Kontrolle bleibt aber beim Eigentümer. Wer sicher gehen will, beauftragt stattdessen einen Dienstleister.
Streumittel beachten
Viele Kommunen beschränken den Einsatz von Streusalz auf Privatflächen oder verbieten ihn ganz. Abstumpfende Mittel wie Splitt sind dann die richtige Wahl – auch für Pflasterflächen und angrenzende Beete ist das schonender.
Wir übernehmen den Winterdienst für Ihr Grundstück. Sprechen Sie uns am besten im Herbst an, damit wir die Flächen vorab anschauen und einplanen können.


